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Steuererhebung (MwSt.)

Vor über einer Woche aktualisiert

So richten Sie die Steuererhebung ein

Wenn Sie zur Steuererhebung verpflichtet sind oder MwSt.-pflichtig sind (EU), gehen Sie zu:

Einstellungen → Zahlungen → Rechnungsdaten und Zahlungsbelege

⚠️ Haftungsausschluss

Zenamu stellt technische Werkzeuge zur Steuerberechnung und Erstellung von Zahlungsbelegen bereit.
Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Steuereinstellungen den lokalen Steuervorschriften entsprechen.

Wenn Sie sich über Ihre MwSt.-Pflichten oder die geltenden Steuersätze unsicher sind, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Buchhalter.

Nicht-EU-Länder – Aktivieren Sie „Ich muss Steuern erheben"

Diese Steuersätze werden automatisch auf alle steuerpflichtigen Dienstleistungen und Produkte angewendet, sofern sie nicht manuell überschrieben werden.

Nur EU-Länder – MwSt.-Status aktivieren

Um die MwSt.-Berechnung zu aktivieren, geben Sie Ihre gültige USt-IdNr. in den Rechnungsdaten ein und aktivieren Sie Zahlungsbelege ausstellen.


So überschreiben Sie den Steuersatz für eine bestimmte Dienstleistung

In manchen Fällen müssen Sie möglicherweise einen anderen Steuersatz für eine bestimmte Dienstleistung, Veranstaltung oder ein bestimmtes Produkt anwenden.

Option 1: Überschreibung für eine gesamte Veranstaltung

Öffnen Sie die gewünschte Veranstaltung und gehen Sie zu Zusätzliche Buchungseinstellungen.

Dort können Sie einen individuellen Steuersatz für diese Position festlegen.
Dieser Steuersatz überschreibt den Standard-Steuersatz.


Option 2: Überschreibung im Bestelldetail

Sie können den Steuersatz auch für eine bestimmte Kundenbestellung ändern, beispielsweise wenn ein Fehler aufgetreten ist.

Diese Überschreibung gilt nur für die betreffende Bestellung.


Wichtige Hinweise zur Steuererhebung

  • Wenn „Steuererhebung" deaktiviert ist, wird auf Buchungen oder Bestellungen keine Steuer erhoben.

  • Steuerüberschreibungen gelten nur für die ausgewählte Dienstleistung, Veranstaltung oder Bestellung.

  • Änderungen wirken sich nicht auf bereits ausgestellte Zahlungsbelege aus.


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